Projekt

Rechtsetzungsprojekt egovpartner

Aktuell läuft egovpartner als Versuchsbetrieb im Sinne von § 83 GG und ist zeitlich befristet. Damit die Zusammenarbeitsorganisation dauerhaft Bestand haben kann, muss ihre Struktur angepasst und in einer Rechtsgrundlage verankert werden.

Beschreibung

Mit Beschluss Nr. 823/2021 hiess der Regierungsrat die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden/Städte gemäss der Zusammenarbeitsvereinbarung «egovpartner» gut und bewilligte einen Versuch im Sinne von § 83 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1). § 83 Abs. 2 GG schreibt eine Befristung und Evaluation vor. Die Evaluation wurde von März bis Juni 2024 durchgeführt. Dies beinhaltete insbesondere Interviews mit den im Evaluationskonzept identifizierten Stakeholdern aus den Gemeinden/Städten und dem Kanton. Zusätzlich fand eine Online-Umfrage bei den Gemeinden/Städten statt. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass die Konzeption und die Organisation von egovpartner für das aktuelle Entwicklungsstadium grundsätzlich geeignet, nachvollziehbar und zweckmässig sind.

Angesichts des positiven Evaluationsergebnisses und des Erfordernisses, eine gesetzliche Grundlage für die Organisation egovpartner zu schaffen, wurde der Versuchsbetrieb um weitere vier Jahre (2026 – 2029) verlängert (RRB Nr. 222/2025). Der Regierungsrat hat in dem erwähnten Beschluss die Staatskanzlei beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für den dauerhaften Betrieb von egovpartner zu erarbeiten. Der Einbezug der Perspektiven von Gemeinden, Städten und Kanton wird durch entsprechende Vertretungen im Projekt- und Fachausschuss sichergestellt.

Mit Beschluss Nr. 511/2026 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die Staatskanzlei beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Normkonzepts einen Entwurf zu einem Gesetz über die Zusammenarbeitsorganisation egovpartner vorzulegen. Nach aktueller Planung soll dem Regierungsrat bis im Herbst 2026 ein Gesetzesentwurf für das Vernehmlassungsverfahren unterbreitet werden.

Ziele

- Die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeitsorganisation egovpartner von Gemeinden, Städten und Kanton Zürich im Bereich Digitalisierung und digitale Transformation sind geschaffen.

- Ziele und Grundsätze von egovpartner sind normativ verankert.

- Die Rechtsgrundlagen sind praktisch umsetzbar, bilden einen Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung und der digitalen Transformation und tragen zur Rechtssicherheit bei der Umsetzung von Projekten bei.

Status

Das Projekt befindet sich zurzeit in der Realisierungsphase.