Rechtsetzungsprojekt egovpartner - RRB zu Normkonzept

Der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 das Normkonzept zum Rechtsetzungsprojekt egovpartner gutgeheissen und die Staatskanzlei beauftragt, einen Entwurf zur Vernehmlassung zu erarbeiten.

Der Regierungsrat hat mit dem Beschluss RRB Nr. 222/2025 die Staatskanzlei beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für den dauerhaften Betrieb von egovpartner zu erarbeiten. Der Einbezug der Perspektiven von Gemeinden, Städten und Kanton wird durch entsprechende Vertretungen im Projekt- und Fachausschuss sichergestellt.

Im Projekt sind die Gemeinden und Städte sowohl im Projektausschuss als auch im Fachausschuss vertreten und haben das Normkonzept zusammen erarbeitet. Zudem werden verschiedene Inhalte in mehreren Workshops mit Gemeinden-, Städten- und Kantonsvertreter/innen erarbeitet. Somit sind die wichtigsten Anspruchsgruppen schon vor der ordentlichen Vernehmlassung eng eingebunden.

Das erarbeitete Normkonzept zum Rechtsetzungsprojekt egovpartner wurde an der Sitzung vom 6. Mai 2026 vom Regierungsrat mit de Beschluss RRB Nr. 511/2026 gutgeheissen. Die Staatskanzlei wurde beauftragt einen Entwurf zur Vernehmlassung zu erarbeiten.

Das Normkonzept ist nicht öffentlich, gerne teilen wir die wichtigsten Punkte in einem Faktenblatt. Weitere Informationen zum Rechtsetzungsprojekt egovpartner finden Sie auch auf unserer Webseite.