Projekt

E-Counting

E-Counting ist ein in der Schweiz etabliertes elektronisches Verfahren zur Auszählung von Stimmen, das bereits seit mehreren Jahren in über 100 Gemeinden und Städten in der Schweiz erfolgreich im Einsatz steht. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und Daten unterstützt egovpartner interessierte Gemeinden und Städte bei der Einführung von E-Counting und stellt dafür nützliche Vorlagen bereit.

Beschreibung

Beim sogenannten «E-Counting» werden die Stimmzettel nicht mehr manuell sortiert und gezählt, sondern eingescannt und softwaregestützt ausgewertet. Möglich ist das dank eines einheitlichen, maschinenlesbaren Stimmzettels, auf dem alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen eines Urnengangs aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten setzen ihre Stimme, indem sie ein Kreuz in das entsprechende Feld eintragen. Die bisherige handschriftliche Angabe von «Ja» oder «Nein» entfällt somit.

Bei den Abstimmungen vom 14. Juni 2026 und 27. September 2026 setzten neun Zürcher Gemeinden erstmals das elektronische Auszählen von Stimmzetteln ein. Die Gemeinden umfassen knapp 60 000 Stimmberechtigte, das sind knapp 6 Prozent der Stimmberechtigten im Kanton.

Das Amt für Statistik und Daten des Kantons Zürich unterstützte den erstmaligen Einsatz der neun Gemeinden fachlich, während egovpartner die organisatorische Koordination übernahm. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Gemeinden/Städte, welche die notwendige Software und die Infrastruktur eigenständig beschaffen. Es steht weiteren Gemeinden/Städte frei, E-Counting künftig ebenfalls einzuführen.

Die erarbeiteten Unterlagen steht den Vereinbarungspartner/innen im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Für die Nutzung von E-Counting hat das Amt für Statistik und Daten ein Merkblatt erstellt. Es hält die rechtlichen Grundlagen, die erforderlichen Schritte bis zum Ersteinsatz sowie die Zuständigkeiten, Vorgaben und Fristen für den ordnungsgemässen Einsatz fest. Gemeinden und Städte, die E-Counting einsetzen möchten, müssen dies frühzeitig dem Amt für Statistik und Daten melden. 

Der Einsatz technischer Mittel bei eidgenössischen Volksabstimmungen richtet sich nach dem Kreisschreiben des Bundesrates vom 30. November 2018.

Für den Einsatz auf kantonaler und kommunaler Ebene ist eine Bewilligung der Direktion der Justiz und des Innern erforderlich (§ 21 Abs. 4 GPR). Diese wurde im März 2026 für alle Gemeinden und Städte des Kantons Zürich erteilt. Sie ist auf Sachabstimmungen beschränkt und gilt für alle Staatsebenen einschliesslich der kirchlichen Körperschaften. Der Einsatz bei Wahlen setzt eine Anpassung des kantonalen Rechts voraus und ist zurzeit nicht zulässig.

Die Verantwortung für die korrekte Auszählung verbleibt beim zuständigen Gemeindewahlbüro.

Ziele

Organisatorische Unterstützung der Einführung von E-Counting bei den ersten Gemeinden im Kanton Zürich sowie Bereitstellung standardisierter Vorlagen und Unterlagen für weitere interessierte Gemeinden und Städte. Zudem Unterstützung von Gemeinden und Städten, die E-Counting einführen möchten.