Wegleitung zur Datenschutzfolgeabschätzung im Mitgliederbereich verfügbar

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) dient dazu, bereits vor der Bearbeitung von Personendaten allfällige Risiken für die Grundrechte der Betroffenen zu erkennen und geeignete Schutzmassnahmen festzulegen. Der Legal Hub des Kantons Zürich hat eine Wegleitung zum DSFA erstellt, welche nun auch den Gemeinden/Städten zur Verfügung steht.

Die DSFA soll bereits vor der Verarbeitung personenbezogener Daten mögliche Risiken für die Grundrechte der Betroffenen identifizieren und passende Schutzmassnahmen festlegen. Sie klärt zudem, ob eine Vorabkontrolle durch die Datenschutzbeauftragte nötig ist. Im Kanton Zürich sind kommunale sowie kantonale Behörden gesetzlich verpflichtet, vor jeder Datenverarbeitung eine DSFA durchzuführen.

Die DSFA kann anhand des DSFA-Formulars der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich erstellt werden. Um die Behörden der kantonalen Verwaltung bei der Erstellung der DSFA zu unterstützen, hat der Legal Hub (Kompetenzzentrum für rechtliche Querschnittsfragen der digitalen Transformation) des Kantons Zürich eine Wegleitung zu diesem Formular erstellt. Diese Wegleitung kann auch für Gemeinden und Städte eine Hilfestellung zur Erstellung der DSFA sein. Das Dokument steht im Mitgliederbereich zur Verfügung.