Vorbereitung zur Erstellung des Organisationskontos für VRG-relevante Verfahren

Demnächst können Organisationskonten zur Abwicklung von VRG-relevanten Verfahren zwischen kantonalen Stellen und gemeinderechtlichen Organisationen erstellt werden. Mit den folgenden Schritten können Sie sich auf die Eröffnung des Organisationskontos vorbereiten.

Ab dem 1.1.2027 müssen VRG-relevante Verfahren zwischen kantonalen Stellen und gemeinderechtlichen Organisationen auf elektronischem Weg erfolgen. Dazu benötigen diese ein Organisationskonto. Es wird dabei zwischen Organisationskonti des Privatrechts, öffentlichen Rechts und für anwaltlich tätige Personen unterschieden. Ein Organisationskonto kann demnächst erstellt werden. Der Kanton stell jedoch jetzt bereits Informationen zum Organisationskonto zur Verfügung. Mit folgenden Schritten können Sie sich auf die Eröffnung des Organisationskonto vorbereiten:

Ein Organisationskonto kann nur von einer zeichnungsberechtigten Person eröffnet werden und benötigt ein verifiziertes AGOV-Login. Haben Sie bereits ein AGOV-Login, so wird automatisch überprüft, ob dieses die notwendige Vertrauensstufe aufweist. Falls diese noch fehlt, wird sie direkt eingerichtet. Nach dem Login mit AGOV werden Sie gebeten, Ihre Organisation einmalig zu erfassen. Der Nachweis der Organisations-Existenz erfolgt über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) der Gemeinde/Stadt.