Auswirkungen des neuen VRG/VEVV auf das Beschaffungsverfahren

 

Ab dem 1. Januar 2027 gelten im Kanton Zürich neue Regeln für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Mit dem revidierten Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) und der neuen Verordnung über die elektronischen Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VEVV) werden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen. Was gilt es für dabei für Vergabestellen zu beachten? Gilt simap.ch als massgeblicher Kanal für alle Beschaffungsverfahren? Die Empfehlung der Kommission für Beschaffungswesen (KBW) zeigt die wichtigsten Neuerungen und gibt Empfehlungen für die Vergabestellen.  

Weitere Informationen und eine Übersicht über die egovpartner Hilfsmittel zum neuen VRG finden Sie auf unserer Projektwebseite.