Angepasste Publikationen und Neues bei der DSB

Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich (DSB) hat die beiden Leitfäden «Bearbeiten im Auftrag» sowie «M365 in Gemeinden» aktualisiert und ergänzt. Zudem wurde ein neues Merkblatt zur «Nutzung der Cloud-Produkte von US-Unternehmen» veröffentlicht. Aktuell bietet die DSB ausserdem ein neues Schulungsformat für Gemeinden rund um die Themen «Datenschutz und Informationssicherheit in Gemeinden» an. Untenstehend finden Sie die Schulungsdaten sowie die entsprechenden Kontaktangaben.

Der Leitfaden «Bearbeiten im Auftrag» richtet sich an die öffentlichen Organe des Kantons Zürich, die das Bearbeiten von Informationen Dritten übertragen. Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG, LS 170.4) spricht von einem Bearbeiten im Auftrag.

Der Leitfaden «Microsoft 365 in Gemeinden» richtet sich an die Gemeinden/Städte, die Microsoft 365 (M365) nutzen möchten. Er unterstützt die Projektleitung bei der datenschutzkonformen Einführung von M365. Bei der Nutzung von M365 handelt es sich um eine Auslagerung (Bearbeiten im Auftrag im Sinne von § 6 IDG, LS 170.4).

Das Merkblatt «Nutzung der Cloud-Produkte von US-Unternehmen» richtet sich an öffentliche Organe im Kanton Zürich, die beabsichtigen, Cloud-Produkte von Unternehmen mit Bezug zu den USA wie Microsoft, Google oder Amazon Web Services (AWS) einzusetzen. Die Nutzung solcher Dienste stellt rechtlich eine Auslagerung der Datenbearbeitung gemäss § 6 IDG, LS 170.4 dar.

Mit einem neuen Schulungsformat bietet die DSB Gemeinden und Städten zudem praxisorientierte Unterstützung bei der Umsetzung von Datenschutz und Informationssicherheit. Die Durchführungsdaten sind hier aufgeführt.